Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter wegen Geschäftsführerhaftung
Kategorie: Eigene Fälle | zurück zur ÜbersichtInsolvenzverwalter sind verpflichtet, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche zugunsten der Insolvenzmasse nicht nur zu ermitteln, sondern auch zu verfolgen. Hierbei geht es nicht nur um Anfechtungsansprüche oder die Einziehung noch offener Forderungen, sondern z.B. auch um Ansprüche gegen den oder die Geschäftsführer der insolventen Gesellschaft.
Vielen Geschäftsführern ist nicht bewusst, dass sie persönlich – also mit dem gesamten Privatvermögen – für Zahlungen haften, die sie bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch veranlasst haben.
