Was sind Airdrops?
Als „Airdrop“ wird die kostenlose Verteilung neugeschöpfter Krypto Tokens an Blockchain-Nutzer bezeichnet. Sie werden vor allem mit dem Zweck ausgegeben, das Interesse früher Nutzer von Blockchain Anwendungen zu wecken und sie für den Test wenig geprüfter Systeme zu belohnen. Airdrops haben ihre Berühmtheit vor allem durch den Erfolg von Projekten wie der dezentralen Handelsplattform Uniswap oder der Blockchain Arbitrum erlangt, die ihren ersten Nutzern teils hohe Gewinne erbracht haben. Während die ersten Airdrops noch unerwartete Einkünfte für die Nutzer darstellten, sind sie heutzutage oft im Voraus angekündigt und finden häufig noch dann statt, wenn sich das Token bereits im freien Handel befindet.
Neu erhaltene Tokens sind oft mit dem Versprechen verbunden, Entscheidungen über die technische und organisatorische Gestaltung der entsprechenden Krypto Projekte zu ermöglichen oder an deren Gewinnen beteiligt zu werden. Das unterscheidet sie von typischen cash back oder Rabattaktionen in der traditionellen Wirtschaft. Auch vor diesem Hintergrund haben Gesetzgeber und Finanzverwaltung einige Zeit gebraucht, die steuerliche Behandlung dieser neuartigen Marketingstrategie klarzustellen. Vielfach liest man deshalb online, dass Airdrops ein steuerfreies Geschenk seien. Diese Auffassung stellt sich mit Blick auf das aktuelle Rundschreiben des Finanzministeriums als falsch heraus.
Wie werden Airdrops besteuert?
Fast alle Airdrops setzen eine aktive Beteiligung seitens der Nutzer voraus. Häufig wird von ihnen verlangt, das entsprechende Protokoll vor Erhalt der Tokens aktiv zu benutzen oder auf Social Media zu bewerben. Doch auch die bloße Angabe einer Wallet- oder Emailadresse ist laut Auffassung des Finanzministeriums als wirtschaftliche Leistung seitens der Nutzer zu werten. Damit fallen sie als sonstige Einkünfte unter den §22 EStG und müssen bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage SO angegeben werden. In Wirtschaftsbetrieben, die Airdrops erhalten, gelten sie analog dazu als Betriebseinnahmen.
Airdrops werden nur dann nicht versteuert, wenn sie komplett ohne Gegenleistung oder in einem Verfahren mit Zufallselement herausgegeben werden. Airdrops ohne Gegenleistung könnten je nach ihrer Ausgestaltung beispielsweise generelle Drops an alle Wallets einer bestimmten Blockchain darstellen. Auch Spam-Token, die häufig mit Betrugsabsicht an beliebige Wallets verschickt werden, sind danach nicht steuerlich zu berücksichtigen. Airdrops mit Zufallselement sind in der Regel Gewinnspiele, die von den Projekten auf Social Media veranstaltet werden. Diese sind ähnlich wie Glücksspielgewinne nicht zu versteuern.
Die Bewertung der erhaltenen Tokens kann sich als schwierig herausstellen. Häufig sind neue Tokens nicht oder nur auf Märkten mit sehr niedriger Liquidität handelbar. Für den Fall, dass ein Wert beim Erhalt der Tokens nicht ermittelt werden kann, erlaubt das Finanzamt die Bewertung des Airdrops mit EUR 0,00. Damit wird ihre Besteuerung erst beim Verkauf fällig. Für alle anderen Tokens kann der Preis anhand der Kurse einer Handelsplattform oder einer Übersichtsplattform wie Coingecko bestimmt werden. Anstatt des Preises im exakten Moments des Kaufes kann dabei auch ein Tageskurs wie der Tagesendkurs oder der Tagesdurchschnittskurs verwendet werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, immer die gleiche Bewertungsmethode anzuwenden. Hier sind die Nutzer selbst in der Pflicht, alle Krypto Geschäfte klar verständlich und nachvollziehbar zu dokumentieren.
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