GEBÜNDELTE KOMPETENZ – KOMPETENZEN GEBÜNDELT

Willkommen bei Thomsen & Partner in Hannover, Ihrer Kanzlei für Vermögenssicherung. Vermögenssicherung begegnet Ihnen so gut wie überall im privaten und unternehmerischen Bereich:

  • bei der Geltendmachung von Forderungen oder der Forderungsabwehr gegenüber der Finanzverwaltung und gegenüber privaten Gläubigern,
  • bei der Unternehmensgründung sowie im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge,
  • bei Investitionen, Umstrukturierungen oder in Krisensituationen.

Wir setzen uns dafür ein, dass sich Ihr Unternehmen und Ihr privates Vermögen heute und in Zukunft optimal entwickeln.

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ENTDECKEN SIE IHRE VORTEILE

Entdecken Sie die Vorteile und Alternativen, die Ihnen Thomsen & Partner zu allen Fragen der Vermögenssicherung bietet, durch unsere über viele Jahre erworbene Erfahrung und Spezialwissen.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für Vermögenssicherung durch die Kombination von Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

DIGITALISIERUNG – Ihr Schritt in die Zukunft

Sie sind interessiert an einfacheren Prozessen, einer schlanken Struktur, die Ihre Dokumente schnell und sicher verwaltet? Wir auch.

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TAGESAKTUELLE STEUERNACHRICHTEN

Erklärung der ESMA zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS

Am 20.06.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Erklärung zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Mit dieser möchte die ESMA das Engagement mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung der betroffenen Unternehmen fördern.
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Früh festgelegt? OLG bejaht Befangenheit nach Versand eines Urteilsentwurfs

Eine versehentlich versandter bereits unterzeichneter Urteilsentwurf mit einem voll formulierten Tenor kann aus Sicht einer Partei berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit einer Richterin erwecken. Das OLG Frankfurt a. M. gab mit dieser Begründung einem Ablehnungsgesuch statt (Az. 9 W 13/25). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
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