GEBÜNDELTE KOMPETENZ – KOMPETENZEN GEBÜNDELT

Willkommen bei Thomsen & Partner in Hannover, Ihrer Kanzlei für Vermögenssicherung. Vermögenssicherung begegnet Ihnen so gut wie überall im privaten und unternehmerischen Bereich:

  • bei der Geltendmachung von Forderungen oder der Forderungsabwehr gegenüber der Finanzverwaltung und gegenüber privaten Gläubigern,
  • bei der Unternehmensgründung sowie im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge,
  • bei Investitionen, Umstrukturierungen oder in Krisensituationen.

Wir setzen uns dafür ein, dass sich Ihr Unternehmen und Ihr privates Vermögen heute und in Zukunft optimal entwickeln.

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ENTDECKEN SIE IHRE VORTEILE

Entdecken Sie die Vorteile und Alternativen, die Ihnen Thomsen & Partner zu allen Fragen der Vermögenssicherung bietet, durch unsere über viele Jahre erworbene Erfahrung und Spezialwissen.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für Vermögenssicherung durch die Kombination von Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

DIGITALISIERUNG – Ihr Schritt in die Zukunft

Sie sind interessiert an einfacheren Prozessen, einer schlanken Struktur, die Ihre Dokumente schnell und sicher verwaltet? Wir auch.

Sie möchten mehr erfahren?

TAGESAKTUELLE STEUERNACHRICHTEN

Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG

Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 - S 2410/00024/008/047).
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Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Das BMF teilt mit, dass solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt ist, weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden sind (Az. IV D 1 - S 0202/00038/003/042)
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