GEBÜNDELTE KOMPETENZ – KOMPETENZEN GEBÜNDELT

Willkommen bei Thomsen & Partner in Hannover, Ihrer Kanzlei für Vermögenssicherung.

Vermögenssicherung begegnet Ihnen so gut wie überall im privaten und unternehmerischen Bereich: bei der Geltendmachung von Forderungen oder der Forderungsabwehr gegenüber der Finanzverwaltung, gegenüber privaten Gläubigern, bei der Unternehmensgründung, bei Investitionen oder Umstrukturierungen, ebenso in Krisensituationen sowie auch im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für Vermögenssicherung durch die Kombination von Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Ihr Unternehmen und Ihr privates Vermögen heute und in Zukunft optimal entwickeln.

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ENTDECKEN SIE IHRE VORTEILE

Entdecken Sie die Vorteile und Alternativen, die Ihnen Thomsen & Partner zu allen Fragen der Vermögenssicherung bietet, durch unsere über viele Jahre erworbene Erfahrung und Spezialwissen.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

DIGITALISIERUNG – Ihr Schritt in die Zukunft

Sie sind interessiert an einfacheren Prozessen, einer schlanken Struktur, die Ihre Dokumente schnell und sicher verwaltet? Wir auch.

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TAGESAKTUELLE STEUERNACHRICHTEN

Mindestlohnentwicklung: Deutliche Fortschritte, aber kein Grund, sich zurückzulehnen

Mit der strukturellen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ist Deutschland einen großen Schritt in Richtung eines angemessenen Mindestlohnniveaus im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie gegangen. Es bleibt aber Luft nach oben, wenn eine existenzsichernde Untergrenze erreicht und gehalten werden soll. Zu diesem Ergebnis kommen Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung.
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Schulverweigerung – Entzug des Sorgerechts?

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Schulpflicht für alle Kinder. Damit korrespondiert eine Pflicht der Eltern, für den Schulbesuch zu sorgen. Wenn die Eltern dies nicht tun, können sogar das Sorgerecht oder Teile davon entzogen werden. Hierauf hat das OLG Oldenburg hingewiesen (Az. 11 UF 206/22).
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