Keine Angst vor Betriebsprüfung!

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Steuerprüfer schreiben falsche Berichte„. Unter dieser Überschrift berichtete die FAZ vom 18.08.2018, dass die Steuermehreinnahmen durch Betriebsprüfungen tatsächlich deutlich niedriger sind, als vom Bundesfinanzministerium angegeben.

Den Bericht der FAZ können wir nur bestätigen und deckt sich mit den Erfahrungen, die wir in mittlerweile vielen Jahren Betriebsprüfung gesammelt haben, wie auch unser aktueller Fall zeigt.

Thomsen & Partner

Im letzten Jahr fand bei einem unserer Mandanten aus der Gastronomiebranche eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer präsentierte recht bald eine Nachkalkulation, mit der er deutlich höhere Umsatzerlöse und damit auch deutlich höhere Gewinne nachweisen wollte, als von unserem Mandaten erklärt. Wir haben die Nachkalkulation geprüft und festgestellt, dass der Prüfer wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt hat. Das Ergebnis war schlicht nicht plausibel und völlig realitätsfern. Unsere Argumente wollte der Prüfer aber nicht hören, so dass pro Prüfungsjahr über 60.000 € mehr Gewinn hinzugeschätzt wurde.

Wir haben natürlich nicht locker gelassen und gegen die geänderten Steuerbescheide nach Betriebsprüfung Einspruch eingelegt. Nach einigem Schriftwechsel, Telefonaten und einem Ortstermin konnten wir das Einspruchsverfahren nun erfolgreich beenden. Das Finanzamt hat die Steuerbescheide (wieder) geändert und nun sind pro Prüfungsjahr nur noch 3.000 € mehr Gewinn hinzugeschätzt worden: hier der Auszug aus dem Prüfungsbericht und Einspruchsverfahren.

In diesem Sinne können wir nur immer wieder betonen: „Keine Angst vor Betriebsprüfung“! Steuerfestsetzung hat ohne Ausnahme aufgrund der jeweils gültigen Steuergesetze zu erfolgen und liegt nicht im Belieben oder Ermessen des Finanzamtes!

Haben Sie Probleme mit dem Finanzamt bzw. Betriebsprüfung? Sprechen Sie uns gern an, wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

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