Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden der GmbH

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Geschäftsführer werden mittlerweile regelmäßig vom Finanzamt oder der Gemeinde (Gewerbesteuer) für Steuerschulden der GmbH in Haftung genommen, typischerweise im Fall der Insolvenz der GmbH.

Die Haftung betrifft aber nicht nur den aktuellen Geschäftsführer, sondern ebenso den oder die vorherigen Geschäftsführer, die mittlerweile ebenso vom Finanzamt oder den Gemeinden in Anspruch genommen werden.

Thomsen & Partner

Ehemalige Geschäftsführer stehen dabei regelmäßig vor dem Problem, dass sie über keine Unterlagen und Informationen mehr verfügen, um gegenüber dem Finanzamt entsprechende Auskünfte zu erteilen bzw. sich gegen die Haftungsinanspruchnahme zu wehren.

wenn das Finanzamt den (ehemaligen) Geschäftsführer im Rahmen eines Anhörungsschreibens auffordert, Unterlagen vorzulegen und einen Fragebogen auszufüllen, steht der Geschäftsführer vor dem Problem, keine oder nur unzureichende Angaben machen zu können.

Nun ist bislang durch die Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob insbesondere auch der Fragebogen ausgefüllt werden muss. Allerdings steht fest, dass der Geschäftsführer Auskünfte nur nach bestem Wissen und Gewissen erteilen muss. Unterlagen, die ihm nicht vorliegen, weil sie z.B. der Insolvenzverwalter oder der aktuelle Geschäftsführer hat, müssen nicht vorgelegt werden. Dies gilt auch für sonstige Informationen und Auskünfte.

Im weiteren gilt, dass das Finanzamt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen trifft.

Auch wenn sich das Finanzamt oder die Gemeinde damit oft nicht zufrieden geben will, ist eine Verteidigung gegen eine (drohende) Haftungsinanspruchnahme regelmäßig erfolgreich, wie unser aktueller Fall zeigt:

Schreiben des Finanzamtes: Anhörung

Stellungnahme unserer Kanzlei

Schreiben des Finanzamtes: keine Haftung

Ebenso waren wir mit unserer Verteidigung gegen einen Haftungsbescheid der Stadt Hannover vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich: Rücknahme Haftungsbescheid

 

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Fazit:

Keine Angst vor Haftung! Werden Sie vom Finanzamt oder der Gemeinde in Anspruch genommen, stehen wir jederzeit gern zur Verfügung, z.B. unter brete@thomsenundpartner.de.

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