Feststellungsklage
Kategorie: Eigene Fälle | zurück zur ÜbersichtHäufig werden außergerichtlich Zahlungsansprüche geltend gemacht, nach dem Motto „vielleicht zahlt der Betroffene ja“. Als gutes oder besser schlechtes Beispiel kann hierzu auf die sog. Abmahnindustrie unterstützt auch durch „Abmahnanwälte“ verwiesen werden.
Ob die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht, lässt sich selbst für einen Anwalt nicht immer sicher beurteilen. In solchen Fällen kommt es entscheidend darauf an, ob bzw. dass eine sog. Anspruchsgrundlage gegeben ist, d.h. die Forderung muss auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Fehlt es hieran, besteht auch kein Anspruch.