Amtshaftung des Finanzamtes
Kategorie: Eigene Fälle | zurück zur ÜbersichtWer freut sich nicht, wenn er vom Finanzamt Geld zurückbekommt?! In der heutigen Zeit ist die Steuerveranlagung und -erhebung ein Massenverfahren. In Verbindung mit der sich ständig ändernden Gesetzgebung und der daraus resultierenden Vielzahl von Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs erfolgt die „richtige“ Steuerfestsetzung oft erst im Einspruchsverfahren. Lässt sich der Steuerpflichtige im Einspruchsverfahren durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten, stellt sich nach erfolgreichem Einspruchsverfahren immer auch die Frage, wer die Kosten des Beraters trägt?
