Kündigung von Bausparverträgen — Teil 2

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In unserem Blogeintrag vom 22.08.2015 haben wir darüber berichtet, dass Bausparkassen derzeit Bausparverträge kündigen, weil diese aufgrund der momentan niedrigen Zinsen an den Verträgen nicht länger festhalten wollen. Handlungsempfehlungen konnten wir im letzten Jahr nur eingeschränkt geben, weil die bis dato vorliegende Rechtsprechung kein einheitliches Bild abgegeben hat: einige Instanzgerichte halten die Kündigung für wirksam, einige nicht.

 

Thomsen & Partner

Nun ist die Thematik beim Bundesgerichtshof (BGH) angekommen, d.h. es sind, soweit ersichtlich, zwei Verfahren anhängig, zu den Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16.

Ob sich der BGH letztlich der bausparerfreundlichen Entscheidung des OLG Stuttgart v. 30.3.2016 – 9 U 171/15 anschließt, können wir nicht natürlich voraussagen. Betroffene Bausparer können aber zumindest weiter hoffen und ihren Fall mittels Klageverfahren offen halten und ggf. von einer positiven Entscheidung des BGH profitieren.

Wenn Sie ebenfalls von einer Kündigung betroffen sind, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie dazu gern.

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