GEBÜNDELTE KOMPETENZ – KOMPETENZEN GEBÜNDELT

Willkommen bei Thomsen & Partner in Hannover, Ihrer Kanzlei für Vermögenssicherung.

Vermögenssicherung begegnet Ihnen so gut wie überall im privaten und unternehmerischen Bereich: bei der Geltendmachung von Forderungen oder der Forderungsabwehr gegenüber der Finanzverwaltung, gegenüber privaten Gläubigern, bei der Unternehmensgründung, bei Investitionen oder Umstrukturierungen, ebenso in Krisensituationen sowie auch im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für Vermögenssicherung durch die Kombination von Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Ihr Unternehmen und Ihr privates Vermögen heute und in Zukunft optimal entwickeln.

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ENTDECKEN SIE IHRE VORTEILE

Entdecken Sie die Vorteile und Alternativen, die Ihnen Thomsen & Partner zu allen Fragen der Vermögenssicherung bietet, durch unsere über viele Jahre erworbene Erfahrung und Spezialwissen.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

DIGITALISIERUNG – Ihr Schritt in die Zukunft

Sie sind interessiert an einfacheren Prozessen, einer schlanken Struktur, die Ihre Dokumente schnell und sicher verwaltet? Wir auch.

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Eine teure Reise nach Mekka – Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise auf Bürgergeld anrechnen

Das LSG Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob ein Jobcenter berechtigt war, ein Geldgeschenk für eine Pilger-Reise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen (Az. L 18 AS 684/22).
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Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen

Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen - nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az. II ZB 13/23). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
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