Merkblatt zum Kurzarbeitergeld

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Die Corona-Pandemie oder Corona-Krise hat auch für viele Unternehmen in Deutschland negative Auswirkungen. Aufgrund der aktuellen behördlichen Anordnungen müssen Unternehmen bis auf weiteres schließen oder können ihren Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten, weil Aufträge deutlich zurückgehen oder ganz ausbleiben. Um trotzdem die Arbeitsplätze zu sichern, muss Kurzarbeit angemeldet werden. Wir haben hier ein Merkblatt zur Verfügung gestellt, in dem wir die Voraussetzungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt haben. Wir stehen dazu jederzeit gern für weitere Beratung zur Verfügung, z.B. unter brete@thomsenundpartner.de.

Thomsen & Partner