Haftungsbescheid
Kategorie: Eigene Fälle | zurück zur ÜbersichtRegelmäßig werden wir mit der im Allgemeinen vorherrschenden Meinung konfrontiert, dass eine persönliche Haftung im Fall der Beteiligung an einer GmbH gegenüber Dritten – privaten Gläubigern oder dem Finanzamt – nicht bestehe, denn die GmbH bedeute ja nach ihrem Wortlaut, dass „man“ nur beschränkt hafte, bis zur Höhe seiner Einlage. Gerät die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten, bis hin zur Insolvenz, sei eben die Einlage verloren, aber „mehr könne nicht passieren“.
Umso erstaunter sind die Beteiligten dann, wenn z.B. das Finanzamt nicht bezahlte Steuern der GmbH per Haftungsbescheid gegenüber den Beteiligten persönlich geltend macht, im hier vorgestellten Fall immerhin rd. 186.000 €.