Amtshaftung des Finanzamtes — Teil 2

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Mit Blogeintrag vom 07.03.2015 hatten wir das Thema Amtshaftung des Finanzamtes aufgegriffen und vorgestellt. Hierzu können wir über ein weiteres Beispiel aus unserer Beratungspraxis berichten. Das FA hatte die Vorauszahlung zur Einkommensteuer um gut 50.000 € zu hoch festgesetzt und dies nach unserem Herabsetzungsantrag wieder korrigiert. Da der Fehler beim FA lag, haben wir diesem die Kosten unserer Beauftragung zur Zahlung aufgegeben und das FA hat unsere Gebühren bezahlt. Im Gegensatz zu Herrn Maschmeyer mussten wir unseren Gebührenanspruch immerhin nicht durch zwei Instanzen einklagen und konnten unseren Mandanten so schnell helfen.

Thomsen & Partner